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20.06.2008 09.59 | Adenike | Operation zu Asylzeit
Hat jemand Erfahrung was passiert, wenn eine Person, die im Asylprozeß steckt, operiert werden muß ??

Stimmt es daß eine weitere Person der Operation zustimmen muß ??
Was für Konsequenzen hat eine solche Unterschrift ??

Oder wurde ich da falsch informiert !???

Danke im voraus für Informationen.

Liebe Grüsse Adenike

20.06.2008 10.28 | little django | RE: Operation zu Asylzeit
Original von Adenike
Hat jemand Erfahrung was passiert, wenn eine Person, die im Asylprozeß steckt, operiert werden muß ??

Stimmt es daß eine weitere Person der Operation zustimmen muß ??
Was für Konsequenzen hat eine solche Unterschrift ??

Oder wurde ich da falsch informiert !???

Danke im voraus für Informationen.

Liebe Grüsse Adenike

ich kanns dir nur von ö sagen, da ist der mensch im normalfall mit der grundversorgung "versichert", das heißt es wird operiert wenn es notwendig ist.
bei uns ist die beratung über die asylstelle der caritas sehr gut, zumindest "unsere" dame ist sehr kompetent, nett und hilfsbereit. habt ihr so eine asylkoordination nicht? kennst du da jemanden der dir sympathisch ist?

ich hoff es ist nix schlimmes bei euch und alles wird gut werden.
lg
ldj

20.06.2008 10.49 | Itohan |
Um welche Art von Operation handelt es sich?

Meine Erfahrung ist so: Vor einem chirurgischen Eingriff wird man über Risiken und Gefahren aufgeklärt, man muss sich dann mit einer Unterschrift anerkennen, dass man davon Kenntnis genommen hat. Damit lehnt das Spital/der Arzt eine Haftung für diese Risiken ab. (Fahrlässiges Verhalten ist davon natürlich ausgeschlossen)

Wenn die zu operierende Person selber nicht imstande ist, diese Unterschrift zu geben, kann z.B. ein Familienangehöriger unterschreiben.

Diese Unterschrift hat keine finanziellen Verpflichtungen zur Folge, jede Person, Asylbewerber eingeschlossen, muss gesetzlich krankenversichert sein (bei euch in Deutschland auch, soweit ich weiss), die (Haupt-)Kosten wird dadurch wohl die Krankenkasse bezahlen.



Das hat alles nichts mit Asylbewerber sein oder nicht sein zu tun, aber vielleicht ist es trotzdem das, was es sich bei deinem Fall mit dieser Unterschrift auf sich hat...

20.06.2008 11.40 | Adenike | Operation zu Asylzeit
Es handelt sich um eine Blinddarm-OP in einer deutschen Klinik.

Anscheinend verlangt das Krankenhaus eine Unterschrift durch eine weitere Person, obwohl es sich um einen Erwachsenen handelt.

Das kam mir alles etwas suspekt vor. Deshalb diese Frage.

Adenike

?(

20.06.2008 11.52 | VickyP | RE: Operation zu Asylzeit
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich nur sagen, das wenn wir auch nur kleine Eingriffe vorgenommen haben, immer noch eine Unterschrift erfolgen musste. Bei uns handelte es sich aber um die, die noch in einer Einrichtung für Asylbewerber gelebt haben, d. h. sie noch parallel einen Betreuer hatten. Dieser Betreuer der von dem jeweiligen Kreis gestellt wurde, musste nach der Diagnose, dem Eingriff zustimmen.
Ist aber auch schon einige Jahre her!

20.06.2008 14.13 | tema | RE: Operation zu Asylzeit
Ich kann mich daran erinnern, dass die ABH bei medizinischen Eingriffen zustimmen musste, diese aber auch nie abgelehnt hat.

Ist aber, wie bei Vicky, auch schon einige Jahre her.

20.06.2008 14.55 | NinaKöln | RE: Operation zu Asylzeit
Adenike, kann es sich bei der Unterschrift um die Kostenübernahmezusage der zuständigen Behörde handeln? Ich habe versucht, etwas dazu zu finden, da sich da relativ viel geändert hat, seit ich damit zu tun hatte.
Das richtet sich nach

AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.


Da es sich, wie du schreibst, um eine Blinddarm-OP handelt, sollte es keine Probleme geben, aber die Krankenhäuser wollen i.d.R. die vorherige Kostenübernahme.
(3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.

20.06.2008 22.27 | sandico |
Als mein Mann noch Asylant war, ist aber auch schon länger her, brauchte er eine Augen OP.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde damals von seinem Arzt die Notwendigkeit der OP festgestellt. Mit diesem Schreiben mußte er zur AOK und von dort wurde entschieden ob die Kosten übernommen werden. Und dann konnte er einfach operiert werden.
Er ist während seiner Asylzeit sogar zweimal operiert worden, und das ging jedesmal so.

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