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19.05.2008 19.35 | Lina | Verpflichtungserklärung
Guten Abend zusammen,

ich hab eine Frage an euch: Mein Mann möchte seine Mutter zu uns einladen und nun ist meine Frage, wie das Verfahren mit der Verpflichtungserklärung abläuft. Wo muss man den Besuch beantragen? Was muss dafür alles vorlegen? Wie lange dauert die Bearbeitung? Was sollte man noch beachten?

Viele Grüße
Lina :red:

19.05.2008 20.18 | Pauline |
Das machst du soweit ich weiß auf dem Landratsamt (ABH), du musst eine Verdienstbescheinigung von dir und deinem Mann vorlegen und eine Auslandskrankenversicherung für die Mutter. Fehlt noch was?

19.05.2008 21.22 | shalisara |
Hallo Lina.
ich hatte auch schon 2 mal eine solche Verpflichtungserklärung abgegeben,
jedoch ist es von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden.
Je nach Landkreis ist ein Mindestverdienst erforderlich,in Abhängikeit von den Personen die im Haushalt leben.
Manchmal,falls dieses Einkommen nicht ausreicht, kann ein Sparbuch hinterlegt werden (ca. 1500 Euro)
Aber wie gesagt es ist verschieden.
Außerdem sollte ein Nachweis über die zur Verfügung stehende Wohnfläche erbracht werden.Also Mietvertrag o. ä.
Sowie ein Personalausweis des Einladers.
Die Krankenversicherung ist meiner meinung nach für die ABH und die Verpflichtungserkärung noch nicht erforderlich,sondern eher für die Botschaft.
Am Besten du rufst kurz bei der ABH an,dann können sie dir schon mal Auskunft darüber geben was sie speziell benötigen.
Bei uns kostet die Erkärung ca. 22 Euro gebühren.
Wünsche Euch viel Erfolg
LG shali

05.06.2008 21.36 | Lina |
Danke für eure Antworten.
Eine Frage habe ich noch: Wie läuft das mit der Krankenkasse? Machen das alle Krankenkassen? Welche Erfahrungen habt hr damit? Welche ist besonders günstig?

Liebe Grüße :wink:

05.06.2008 23.20 | Amarachi |
Also mein Freund hat 2006 eine solche Krankenversicherung beim ADAC abgeschlossen und diese auch in Anspruch nehmen müssen.
Als Mitglied ist der Beitrag sicherlich auch günstiger als für Nichtmitglieder.
Den genauen Satz weiß ich allerdings nicht.
Ansonsten mußte er eine Verdienstbescheinigung (ein Sparbuch wäre, wie bereits erwähnt, auch gegangen) vorlegen und die sog. Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Amarachi

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