Hallo Lina.
ich hatte auch schon 2 mal eine solche Verpflichtungserklärung abgegeben,
jedoch ist es von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden.
Je nach Landkreis ist ein Mindestverdienst erforderlich,in Abhängikeit von den Personen die im Haushalt leben.
Manchmal,falls dieses Einkommen nicht ausreicht, kann ein Sparbuch hinterlegt werden (ca. 1500 Euro)
Aber wie gesagt es ist verschieden.
Außerdem sollte ein Nachweis über die zur Verfügung stehende Wohnfläche erbracht werden.Also Mietvertrag o. ä.
Sowie ein Personalausweis des Einladers.
Die Krankenversicherung ist meiner meinung nach für die ABH und die Verpflichtungserkärung noch nicht erforderlich,sondern eher für die Botschaft.
Am Besten du rufst kurz bei der ABH an,dann können sie dir schon mal Auskunft darüber geben was sie speziell benötigen.
Bei uns kostet die Erkärung ca. 22 Euro gebühren.
Wünsche Euch viel Erfolg
LG shali |