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10.05.2008 17.01 | manjahma | Ehegattennachzug (taz-Artikel)
Ein Artikel aus der heutigen taz zum stockenden Ehegattennachzug aufgrund der geforderten Deutschkenntnisse:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/deutsch-zu-schwer/?src=SZ&cHash=0dc1f78c1c

10.05.2008 18.17 | ngozi | RE: Ehegattennachzug (taz-Artikel)
Original von manjahma
Ein Artikel aus der heutigen taz zum stockenden Ehegattennachzug aufgrund der geforderten Deutschkenntnisse:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/deutsch-zu-schwer/?src=SZ&cHash=0dc1f78c1c



Also,ich mag Herrn Veit. :wink:

10.05.2008 22.10 | zariakoto | RE: Ehegattennachzug (taz-Artikel)
Also, ich finde die Regelung grundsätzlich nicht schlecht, allerdings frage ich mich warum z.B. Amerikaner, Japaner und Australier ausgenommen von der Regelung sind. Sind die etwa die geborene "Fremdsprachen-Lerner" (ich denke eher nicht) oder wie? Finde ich schon merkwürdig.

Greetz, Zaria

10.05.2008 23.38 | Muyiwa | RE: Ehegattennachzug (taz-Artikel)
Original von zariakoto
Also, ich finde die Regelung grundsätzlich nicht schlecht, allerdings frage ich mich warum z.B. Amerikaner, Japaner und Australier ausgenommen von der Regelung sind. Sind die etwa die geborene "Fremdsprachen-Lerner" (ich denke eher nicht) oder wie? Finde ich schon merkwürdig.

Greetz, Zaria

Ich finde diese Regelung total überflüssig. Nicht das Deutsch Lernen an sich (das finde ich gut und wichtig), sondern das Deutsch Lernen im Ausland.

Jeder weiss, dass man eine Fremdsprache am besten in dem Land lernen kann, wo sie gesprochen wird.

Man hätte doch erst einmal abwarten können, was die Integrationskurse hier vor Ort bringen.

Eine Bekannte von mir hat vor vielen Jahren eine Weltreise gemacht und sich auf irgendeiner Südseeinsel so sehr verliebt, dass sie diesen Mann gleich geheiratet hat. Sie ist damals mit ihm in seine Heimat gezogen. Aber wenn ich mir vorstelle, er hätte unter solchen Bedingungen hierher gewollt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es z.B. auf einer entlegenen Südseeinsel möglich ist, die deutsche Sprache gut genug zu erlernen

Und selbst wenn es möglich wäre. Die Kosten dafür wären um ein Vielfaches höher, wie wenn man die Sprache nach dem Familiennachzug hier erlernt.

Deshalb bleibe ich dabei: Überflüssig !!!

11.05.2008 06.38 | adauwa |
Muyiwa schrieb:

"Und selbst wenn es möglich wäre. Die Kosten dafür wären um ein Vielfaches höher, wie wenn man die Sprache nach dem Familiennachzug hier erlernt."

Und hier liegt meiner Ansicht nach der Hund begraben.Der Gesetzgeber wuenscht von Migranten, ganz egal ob sie hier verheiratet sind oder nicht, den Erwerb von wenigstens einfachen Sprachkenntnissen. In der Vergangenheit haben sich wohl viele Einwanderer dieser Anforderung entzogen, da sie in den verschiedenesten Paralellgesellschaften auch ohne Deutsch zurechtkamen. Wahrscheinlich wollte man die Kosten fuer solche Programme einfach abschieben mit der Ueberlegung:
Laesst man die Einwanderung weiter ohne Sprachkenntnisse zu, werden viele Migranten in den ersten Jahren die Kosten fuer Schule/Kurse nicht aus eigener Kraft aufbringen koennen und so wird der Staat darauf sitzenbleiben. Dass diese Regelung nun auch die Partner von deutschen Staatsbuergern betrifft, bei denen man das Interesse fur den Spracherwerb und eine zuegige Integration ja eigentlich voraussetzen sollte, liess sich wahrscheinlich im Sinne der Gleichbehandlung nicht vermeiden. Es waere zu wuenschen, dass diese Regeln etwas differenzierter angewendet werden, dass man die Moeglichkeiten in den verschiedenen Laendern auch in Betracht zieht und nicht stur nach Vorschrift entscheidet.

Wenn es wirklich, wie in dem Artikel beschrieben, einen deutlichen Rueckgang des Ehegattennachzugs gibt, dann sind die Ursachen dafuer sicher nicht nur auf die Schwierigkeiten des Spracherwerbs vor Einreise zurueckzufuehren, sondern weisen schon auf einen vorhergegangenen Missbrauch hin (Schein-oder Zwangsehen zum Zwecke der Einreise) hin.

Im Falle von ausreisepflichtigen Nigerianern, die die Familienzusammenfuehrung im Heimatland abwarten muessen, waere es vielleicht einer Ueberlegung wert, bereits vor der Ausreise einen Kurs zu besuchen oder eine Pruefung abzulegen.Das duerfte doch auch die Botschaft von der Ernsthaftigkeit des Anliegens ueberzeugen. Da die Kosten ja ohnehin privat getragen werden muessen, sollte man da die Wirtschaftlichkeit ueberpruefen.

Es ist schade, dass die Welt nicht so organisiert ist, dass jeder dort leben kann, wo er moechte. Aber da wir auf das Paradies noch warten muessen, waere es schon gut, wenn man selber an den Voraussetzungen fuer eine erfolgreiche Migration mitwirken wuerde.

11.05.2008 10.27 | Anna |
Original von adauwa
Wenn es wirklich, wie in dem Artikel beschrieben, einen deutlichen Rueckgang des Ehegattennachzugs gibt, dann sind die Ursachen dafuer sicher nicht nur auf die Schwierigkeiten des Spracherwerbs vor Einreise zurueckzufuehren, sondern weisen schon auf einen vorhergegangenen Missbrauch hin (Schein-oder Zwangsehen zum Zwecke der Einreise) hin.


wieso das?

ich denke jemand, der eine Scheinehe eingeht wird auch diese Hürde des Deutschtestes schnell meistern


waere es schon gut, wenn man selber an den Voraussetzungen fuer eine erfolgreiche Migration mitwirken wuerde


und das müssen dann aber nur die Migranten 2. Klasse?

wieso müssen dann NICHT Alle so etwas nachweisen? es gibt gute und schlechte Heimatländern aber selbst in den "schlechten" Heimatländer gibt es Unterschiede, je nachdem welches Visum beantragt wird. Der Nigerianer der zu Studienzwecken einreisen will bei dem reicht es wenn er seine Deutschkenntnisse erst in Deutschland erwirbt aber der Nigerianer, der mit einer Deutschen verheiratet ist muss sie vorher nachweisen?

Was ist mit den Analphabeten oder Menschen mit geringer schulischer Bildung? wie belegen die diese Deutschkurse im Ausland?

11.05.2008 10.51 | NinaKöln |
Eben, Anna.
Es gibt Länder, wo es kaum möglich ist, diesen Test zu machen bzw. zu bestehen. Und ich stelle es mir vor allem da lecker vor, wo man nicht nur eine neue Sprache, sondern erst eine neue Schrift lernen muss.
Und dann die Kosten - FZF nur noch für die, die es sich leisten können?

Hinzu kommen Fälle, die ich mir vorher nicht so vorgestellt hätte, die aber jetzt auch in den Foren auftauchen: die schwangere Frau darf nicht einreisen, weil sie den Sprachtest noch nicht hat.
Oder der Vater des Kindes darf erst nach der Geburt kommen.

Die Berichte über die Durchführung der Sprachtests sprechen auch Bände.

Aber das bringt sicher alles Wählerstimmen...

11.05.2008 11.02 | Anna |
wenn wir mal völlig von den Nöten der Ausländer absehen

ich als Deutsche werde in meinen Grundrechten eingeschränkt

es bedeutet doch, dass ich als Deutsche mir eben nicht jeden Partner aussuchen kann, den ich möchte, ich habe nicht das Recht mit jemanden zusammen in Deutschland zu leben, weil dieser kein Deutsch kann?

habe ich Glück lernt mein Partner einfach, dann darf er bald kommen, habe ich Pech und er hat Lernschwierigkeiten dann bleibe ich allein?

PS: aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, wenn man so einen Sprachtest (mündlich) dann verlangt, wenn es um den unbefristeten Aufenthalt geht, da kann man dann durchaus sagen, innerhalb der drei Jahre sollte der Ausländer in der Lage sein, sich ausreichend zu verständigen, wie er das dann schafft ist dann sein Problem, wenn nicht bekommt er weiter eine befristete AE bis er das schafft

11.05.2008 11.10 | Bellacasa |
Original von Anna

Was ist mit den Analphabeten oder Menschen mit geringer schulischer Bildung? wie belegen die diese Deutschkurse im Ausland?


...die bleiben auf der Strecke....
DAS ist es doch, was Herr Schäuble im Grunde will!
Er hat es jetzt bekommen, wie geplant...die Zahlen sind rückläufig.
Ich finde hartherzig noch viel zu sanft ausgedrückt (im taz-Artikel)!

11.05.2008 11.52 | NinaKöln |
Original von Anna
wenn wir mal völlig von den Nöten der Ausländer absehen

ich als Deutsche werde in meinen Grundrechten eingeschränkt

es bedeutet doch, dass ich als Deutsche mir eben nicht jeden Partner aussuchen kann, den ich möchte, ich habe nicht das Recht mit jemanden zusammen in Deutschland zu leben, weil dieser kein Deutsch kann?



Anna, das ist der Punkt, wo ich eigentlich davon ausgehe, dass die Erstreckung dieser Regelung auf Ehegatten Deutscher verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber war das mal wieder egal, und es wird sicher dauern, bis das vors BVerG geht, weil ja keiner so lange Zeit getrennt leben will, also andere Lösungen suchen wird.
Es sei denn, bei einer Klage vor einem Verwaltungsgericht trifft man auf einen mutigen Richter, der - was er kann - beschließt, die Frage unmittelbar dem Verfassungsgericht vorzulegen. Aber das kann dauern...

11.05.2008 13.21 | okwukwe |
Meiner Ansicht nach werden Hürden aufgebaut, wo es nur irgend möglich ist, wo ein Schlupfloch gefunden wird da wird es noch ein bisschen komplizierter gemacht und teurer als es eh schon ist.
Die Auswahl der Länder birgt ausreichend Diskriminierung. Nun wird es für die, die bisher eine geringe bis keine Chance auf Schulbildung hatten eben noch unsypatischer.
Mich ekelt das alles fast.

11.05.2008 13.59 | NinaKöln |
Okwukwe, nur fast?
Ich sehe einfach, dass man - jedenfalls was binationale Ehen und Familiennachzug angeht, das Rad der Zeit gerne zurückdrehen möchte.

Vor einiger Zeit habe ich dazu anderweitig folgenden Text geschrieben:

Mich interessierten nach meiner Heirat 1984 zunehmend die Hintergründe und die Rechtslage, erst recht, nachdem ich bei der IAF die Gründerin getroffen hatte, die in einem Artikel davon erzählte, wie man 1972 versucht hatte, nach dem Olympia-Attentat ihren Mann abzuschieben – der nichts, aber auch gar nichts damit zu tun gehabt hatte, aber Palästinenser war. Später sollte ich feststellen, dass sehr vieles von dieser Geschichte kaum jemandem bekannt oder bewusst ist.

Ich stieß darauf, dass es nach dem alten Reichsstaatsangehörigkeitsgesetz eigentlich kaum binationale Ehen gegeben hatte. Warum nicht? Nun, die ausländische Frau, die einen Deutschen heiratete, erwarb per Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit, die deutsche Frau, die einen Ausländer heiratete, verlor die ihre, wenn sie dadurch nicht staatenlos wurde (wobei ich mir bei der letzteren Einschränkung nicht sicher bin, ob die bereits 1914 so bestand). Dieses Gesetz galt so bis in die fünfziger Jahre, wo es aufgrund der Anpassung an das Grundgesetz geändert wurde. Erst da traten eben Fälle ein, wo hier lebende Ehepaare verschiedene Staatsangehörigkeiten haben konnten.

Das fand aber im damaligen Ausländerrecht keinen Niederschlag. So weit ich feststellen konnte, gab es weder in der bis 1963 gültigen Ausländerpolizeiverordnung noch in dem danach in Kraft tretenden Ausländergesetz eine Regelung, wie mit den Ehegatten Deutscher umzugehen sei. Das führte dazu, dass die ausländische Ehefrau meist anstandslos eine Aufenthaltserlaubnis bekam, der ausländische Ehegatte einer Deutschen jedoch nicht unbedingt. Aus diesen Jahren stammt die sogeannte Folgerechtssprechung: es ist der deutschen Ehefrau zuzumuten, ihrem ausländischen Ehemann ins Ausland zu folgen, da sich der Ort der Eheführung ja generell nach dem Manne richte und sie bei der Eheschließung damit hätte rechnen müssen. Perfide wurde es, als dies auch bei einer Frau geurteilt wurde, deren Kind aus erster Ehe das Jugendamt ihr wegzunehmen drohte, wenn sie ihrem Mann nach Nigeria folgen würde.

Dann kam das Olympia-Attentat. In einer Nacht- und Nebelaktion wurden irgendwelche Palästinenser eingesammelt und abgeschoben, auch solche mit deutschen Ehefrauen. Das gab Protest, der im Ende auch dazu führte, dass die grundgesetzwidrige Schlechterstellung der binationalen Ehen, in denen der deutsche Partner die Ehefrau war, gekippt wurde und für alle 1973 die Verwaltungsvorschrift eingeführt wurde, dass dem Ehegatten eines deutschen nach der Heirate die AE in der Regel zunächst für drei Jahre, danach unbefristet zu erteilen sei. Diese galt dann auch noch zum Zeitpunkt, an dem ich heiratete.

Erst zwei Jahre danach, 1975, wurde ein weiterer Anachronismus des Staatsangehörigkeitsrechts endlich, viel zu spät, grundgesetzkonform gemacht: bis 1975 waren nur die Kinder des deutschen Mannes Deutsche – nicht die der deutschen Frau. Für die vor 1975 geborenen gab es die Möglichkeit, in den zwei folgenden Jahren per Erklärung Deutsche zu werden – vorausgesetzt, sie bzw. ihre Eltern wussten davon. Mir sind verschiedene Leute bekannt, die dies nicht wussten, daher trotz Recht darauf nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekamen, oder dachten, sie hätten sie, bis irgendwann sich herausstellte, dass sie Ausländer ohne Aufenthaltstitel waren.

Das waren, im Nachhinein betrachtet, die guten Jahre. Die Ausführungen der Gesetze wurden immer restriktiver, und die beginnenden achtziger sahen einen Begriff Raum greifen, der zwar keine rechtliche Kategorie war, sich aber so lange festsetzte, bis die Auswirkungen in den neunzigern Gesetzesform erhielten: die Scheinehe. Nach damaliger Rechtssprechung gab es das eigentlich nicht, denn es war herrschende Meinung, dass es keinen „richtigen“ Zweck oder Inhalt der Ehe gebe, also konnte es auch keinen falschen geben. Sprich, es hatte dem Staat egal zu sein, ob ein Paar aus Liebe, wegen der Steuerersparnis, wegen der Schwangerschaft, wegen des Namens oder wegen der Aufenthaltserlaubnis heiratete. Damit wurden auch von Gerichten Standesbeamte, die versuchten, Eheschließungen mit dieser Begründung abzulehnen, abgewiesen.

Die Ausländerbehörden fanden einen anderen Dreh: sie sagten, gut, die Ehe ist gültig, aber die AE gibt es nur bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft. Und das die vorliegt, hat im Zweifelsfalle der Antragsteller zu beweisen. Also muss er von der ABH geschickte Personen in die Wohnung lassen, eine Menge Fragen beantworten, auch nach Nachthemd der Frau, Zahnbürsten etc. Hier wurde ein sehr unappetitliches Kapitel aufgemacht. Auch mit diesem Hintergrund wurden bei Anträgen auf Erteilung von Visa zwecks Familienzusammenführung die sogeannten zeitgleichen Interviews eingeführt, indem dann frisch verheiratete Leute Fragen beantworten sollten, die manch altes Ehepaar nicht beantworten könnte.
Waren Versuche von Standesbeamten, die Eheschließung abzulehnen, regelmäßig wegen fehlender Rechtsgrundlage bei Gericht gescheitert, weil es nun mal nicht Aufgabe des Standesbeamten sein konnte, den „richtigen“ Zweck der beabsichtigten Ehe zu prüfen, den es ja laut GG-Auslegung auch nicht gibt, wurde dann doch zu meinem Entsetzen eine Vorschrift ins BGB eingeführt, die genau dies ermöglicht. Somit gab es wieder eine Hürde mehr. Gerade die Standesämter, die schon immer eine unrühmliche Rolle als Verhinderer binationaler Ehen gehabt hatten, wurden auf diese Weise darin bestärkt, dass es ihre Aufgabe sei, Ehewillen zu beurteilen. Mir ist allerdings unbekannt, dass dies auch in Fällen gemacht wird, wo Paare darauf drängen, unbedingt noch im alten Jahr zu heiraten, um in den Genuss des Splittingtarifs zu kommen – auch wenn nicht so formuliert, dieses Gesetz wird nur auf binationale Paare angewendet.

Kein Wunder, dass Eheschließungen im Ausland zunahmen. Eine Variante war die Eheschließung im Heimatland. Etliche Länder jedoch gelten als „Länder mit unsicherem Urkundswesen“, so dass Urkunden nicht einfach legalisiert werden, sondern die Botschaft erst einen sogenannten Vertrauensanwalt beauftragt, der die Angaben in den Urkunden zu überprüfen hat. Dessen Unfähigkeit oder Korruptheit ist das Paar dann relativ hilflos ausgeliefert. Ein falsches Geburtsdatum in einem Schulzeugnis kann da zur Verweigerung der Familienzusammenführung führen, und das in Ländern, wo auf solche Angaben, zumal bei Kindern, wenig Wert gelegt wird. Überhaupt gehen die deutschen Behörden grundsätzlich davon aus, alles habe so zu sein, wie sie sich das vorstellen in ihren Beamtengehirnen.

Nicht erwähnt sind hier sämtliche, oft hinterher für verfassungswidrig erklärten Versuche, den Familiennachzug zu langjährig hier lebenden Ausländern zu behindern.

11.05.2008 18.32 | marcus |
Original von okwukwe
Die Auswahl der Länder birgt ausreichend Diskriminierung. Nun wird es für die, die bisher eine geringe bis keine Chance auf Schulbildung hatten eben noch unsypatischer.
Mich ekelt das alles fast.

Die Diskrimierung gab es ja vorher schon. Die Staatsangehörigen aus den Ländern, die kein Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen, sind auch diejenigen, die keinen Deutschkurs vor der Einreise absolvieren müssen. Ist ja auch logisch, wo kein Visumszwang, kann man das ja auch schlecht überprüfen.

11.05.2008 20.32 | okwukwe |
Original von marcus
Original von okwukwe
Die Auswahl der Länder birgt ausreichend Diskriminierung. Nun wird es für die, die bisher eine geringe bis keine Chance auf Schulbildung hatten eben noch unsypatischer.
Mich ekelt das alles fast.

Die Diskrimierung gab es ja vorher schon. Die Staatsangehörigen aus den Ländern, die kein Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen, sind auch diejenigen, die keinen Deutschkurs vor der Einreise absolvieren müssen. Ist ja auch logisch, wo kein Visumszwang, kann man das ja auch schlecht überprüfen.

Das ist mir schon klar. Macht es das denn besser?

12.05.2008 11.30 | adauwa |
@nina,

nachdem ich Deinen interessanten Abriss ueber die Entwicklung des Familiennachzuges zu deutschen Staatsbuergern gelesen habe, bin ich mehr denn je der Ansicht, dass diese Sprachhuerde urspruenglich nicht fuer diese Klientel gedacht war. Hat nicht zu Beginn dieser neuen Regelung sogar eine Expertin wie Mango das fuer unmoeglich gehalten?
Und gibt es nicht bereits Initiativen, die die Beschneidung der freien Partnerwahl rueckgaengig machen wollen?

Allein, dass zur Gewaehrung der FZF bei Staatsbuergern der Lebensunterhalt keine Rolle spielt, zeigt doch, dass der Gesetzgeber sich der relativ privilegierten??? Stellung vis a vis externer Zuwanderung bewusst ist. Wie schrecklich das auch fuer alle ist, die im Moment in dieser Muehle stecken, man kann dann wahrscheinlich nur auf ein couragiertes Grundsatzurteil hoffen um diese Bestimmung wieder auszuhebeln. Wobei ich nochmals betonen moechte, dass ich die Erlernung der Sprache fuer sehr wichtig und fast lebensnotwenig fuer eine geglueckte Migration halte.

12.05.2008 13.25 | NinaKöln |
Original von adauwa
@nina,

nachdem ich Deinen interessanten Abriss ueber die Entwicklung des Familiennachzuges zu deutschen Staatsbuergern gelesen habe, bin ich mehr denn je der Ansicht, dass diese Sprachhuerde urspruenglich nicht fuer diese Klientel gedacht war. Hat nicht zu Beginn dieser neuen Regelung sogar eine Expertin wie Mango das fuer unmoeglich gehalten?
Und gibt es nicht bereits Initiativen, die die Beschneidung der freien Partnerwahl rueckgaengig machen wollen?

Allein, dass zur Gewaehrung der FZF bei Staatsbuergern der Lebensunterhalt keine Rolle spielt, zeigt doch, dass der Gesetzgeber sich der relativ privilegierten??? Stellung vis a vis externer Zuwanderung bewusst ist. Wie schrecklich das auch fuer alle ist, die im Moment in dieser Muehle stecken, man kann dann wahrscheinlich nur auf ein couragiertes Grundsatzurteil hoffen um diese Bestimmung wieder auszuhebeln. Wobei ich nochmals betonen moechte, dass ich die Erlernung der Sprache fuer sehr wichtig und fast lebensnotwenig fuer eine geglueckte Migration halte.

Nicht nur Mango hätte das kaum für möglich gehalten. Ich wollte es erst auch nicht glauben. Die Stellungnahme der IAF zum Gesetzgebungsverfahren war gut, blieb aber völlig unbeachtet.
Es gab eine Petition, der ich allerdings wenig Chancen einräume, und ich denke, es wird schon ein wenig nachgedacht - aber meist in Kreisen, die derzeit wenig Einfluss auf tatsächliche Gesetzgebung haben.

Meine Befürchtung ist eher, dass man auch die Regelung, dass bei deutsch-verheirateten der LU nicht gesichert sein muss, kippen wird. Wie ich darauf komme? Nun, wir haben bisher doch schon fein an den Verschärfungen partizipieren dürfen. Zuerst wurde die Regelvorschrift, dass nach der FZF drei Jahre zu erteilen waren, stillschweigend eliminiert. Bei i4a kam nun gerade heraus, dass das zu bösen Folgen führen kann, weil Krankenkassen unter 12 Monaten AE nicht versichern müssen, wenn es keine Familienverisicherung gibt.
Dann die Sprachtestregelung, wo es keine Ausnahmen für deutsch-verheiratete gibt - die logische Fortsetzung ist nun die Ausweitung des Lebensunterhaltssicherungsprinzip auch für unsere Männer. Durch die Hintertür fängt das schon an, einmal durch Anwendung des § 27 III, was vor allem für Alleinerziehende und Geschiedene sehr übel sein kann, andererseits durch das penetrante Abfragen von Einkommensnachweisen, obwohl derzeit keine Rechtsgrundlage dafür besteht. So war es doch mit der dreijährigen AE seinerzeit auch: für eine kürzere fehlte oft die Rechtsgrundlage, aber es wurde halt "immer so gemacht" - wenn man es sich gefallen ließ. Dann kam, ohne großen Widerstand, die Änderung.

Wir haben keine Lobby - dafür aber genug Gegner. Dazu zähle ich auch Leute wie die Macher von 1001 Geschichte, die in jedem ausländischen Ehepartner nur einen Betrüger sehen wollen. Das trifft viel besser die allegemein gesellschaftliche Einstellung und ist daher auch öffentlich besser kommunizierbar.

13.05.2008 12.11 | Mango | @ marcus und okwukwe
Original von marcus

Die Diskrimierung gab es ja vorher schon. Die Staatsangehörigen aus den Ländern, die kein Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen, sind auch diejenigen, die keinen Deutschkurs vor der Einreise absolvieren müssen. Ist ja auch logisch, wo kein Visumszwang, kann man das ja auch schlecht überprüfen.

Nein, es ist noch irrer!

Es ist ja nicht so, dass eine Amerikanerin, die hier zu ihrem deutschen Ehemann einreist, vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG keine Sprachkenntnisse nachweisen müsste. Das muss sie sehr wohl, kann diese aber in den drei Monaten, die sie sich hier visumsfrei aufhalten darf, erwerben.

Aber eine Pakistanerin, die zu ihrem hier lebend amerikansichen (oder israelischen, japanischen etc.) Ehmann einreist, die muss keine Sprachkenntnisse nachweisen, das muss sie nur, wenn es ihr gefiel, einen Deutschen zu heiraten.

Das heißt: Die Ausnahme in § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG bezieht sich nicht auf die Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehegatten (was man ja noch irgendwie nachvollziehen könnte, zumal auch die anderen Ausnahmetatbestände sich auf den nachziehenden Ehegaten und seine Qualifikation oder Behinderung beziehen), sondern sie beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit des bereits hier lebenden Ausländers! Das ist so absurd, dass selbst das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich noch in einer in in mehreren Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidung demselben Irrtum wie Ihr unterlegen ist.

Aber die Sache ist da eindeutig. Das AufenthG unterscheidet beim Familiennachzug terminologisch immer zwischen "dem Ausländer" und "dem Ehegatten" und Nr. 4 bezieht sich auf "den Ausländer".

Hintergrund sind übrigens dieselben wirtschaftspolitischen Erwägungen die auch sonst zur Begünstigung der in § 41 AufenthVO genannten Staatangehörigen geführt haben. Man will es sich mit den Amis etc. nicht verderben, indem man der Einreise ihre Ehepartner Steine in den Weg legt. Bei Deutschen hat man da keine Skrupel.

Es ist zum Kotzen

findet Mango

14.05.2008 08.44 | little django | RE: @ marcus und okwukwe
Original von Mango
Original von marcus

Die Diskrimierung gab es ja vorher schon. Die Staatsangehörigen aus den Ländern, die kein Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen, sind auch diejenigen, die keinen Deutschkurs vor der Einreise absolvieren müssen. Ist ja auch logisch, wo kein Visumszwang, kann man das ja auch schlecht überprüfen.

Nein, es ist noch irrer!

Es ist ja nicht so, dass eine Amerikanerin, die hier zu ihrem deutschen Ehemann einreist, vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG keine Sprachkenntnisse nachweisen müsste. Das muss sie sehr wohl, kann diese aber in den drei Monaten, die sie sich hier visumsfrei aufhalten darf, erwerben.

Aber eine Pakistanerin, die zu ihrem hier lebend amerikansichen (oder israelischen, japanischen etc.) Ehmann einreist, die muss keine Sprachkenntnisse nachweisen, das muss sie nur, wenn es ihr gefiel, einen Deutschen zu heiraten.

Das heißt: Die Ausnahme in § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG bezieht sich nicht auf die Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehegatten (was man ja noch irgendwie nachvollziehen könnte, zumal auch die anderen Ausnahmetatbestände sich auf den nachziehenden Ehegaten und seine Qualifikation oder Behinderung beziehen), sondern sie beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit des bereits hier lebenden Ausländers! Das ist so absurd, dass selbst das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich noch in einer in in mehreren Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidung demselben Irrtum wie Ihr unterlegen ist.

Aber die Sache ist da eindeutig. Das AufenthG unterscheidet beim Familiennachzug terminologisch immer zwischen "dem Ausländer" und "dem Ehegatten" und Nr. 4 bezieht sich auf "den Ausländer".

Hintergrund sind übrigens dieselben wirtschaftspolitischen Erwägungen die auch sonst zur Begünstigung der in § 41 AufenthVO genannten Staatangehörigen geführt haben. Man will es sich mit den Amis etc. nicht verderben, indem man der Einreise ihre Ehepartner Steine in den Weg legt. Bei Deutschen hat man da keine Skrupel.

Es ist zum Kotzen

findet Mango

meine lieben - diese grausamkeiten (zwar nicht sprachkenntnisse vor einreise aber andere) haben wir hier in ö seit annähernd 2,5 jahren. deutschland zieht nach. diskriminierung von österreichern gegenüber eu-bürgen ist an der tagesordnung.
aussage unser lieber innenminister: es darf sich jeder aussuchen wen er heiratet - es steht aber nicht geschrieben daß das familienleben in österreich stattfinden muß.
bei uns sind alle ngo´s dagegen und daß das gesetz geändert werden muß - allein, geholfen hat es bisher nix.

mango, ich schließ mich an - es ist zum kotzen

lg
ldj

14.05.2008 09.01 | NinaKöln | RE: @ marcus und okwukwe
ldj, die Inländerdiskriminierung gibt es in D schon seit jeher. Ich finde es auch für einen denkenden Menschen unbegreiflich, dass das nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt, aber da haben wir uns schon seit Jahren die Köpfe eingerannt.

Ich habe hier im Forum ja mitgekriegt, wie sich die Lage in Österreich nach 2005 verschlechtert hat.

Vielleicht sollte jeweils eine Österreicherin mit einer Deutschen den Arbeitsplatz tauschen und für eine Weile umziehen, dann kriegen beide den EU-Vorteil (ganz böser Spott, ich weiß).

Da sieht man, wie toll so ein moderner Rechtsstaat ist - wenn er uns reihenweise zum K... animiert.

14.05.2008 10.40 | little django | RE: @ marcus und okwukwe
Original von NinaKöln
ldj, die Inländerdiskriminierung gibt es in D schon seit jeher. Ich finde es auch für einen denkenden Menschen unbegreiflich, dass das nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt, aber da haben wir uns schon seit Jahren die Köpfe eingerannt.

Ich habe hier im Forum ja mitgekriegt, wie sich die Lage in Österreich nach 2005 verschlechtert hat.

Vielleicht sollte jeweils eine Österreicherin mit einer Deutschen den Arbeitsplatz tauschen und für eine Weile umziehen, dann kriegen beide den EU-Vorteil (ganz böser Spott, ich weiß).

Da sieht man, wie toll so ein moderner Rechtsstaat ist - wenn er uns reihenweise zum K... animiert.

die idee ist super! tausch ma mal *gg*
das ist es ja was ich nicht versteh, bzw. was ihr sicher auch nicht versteht. "alle anderen außer die inländer" kriegen die AE nachgeschossen, mit ganz wenig auflagen, inländer werden dermaßen bombardiert daßt nimmer weißt wo dir der kopf steht.
ich bin unbedingt für kontrollen, damit halt scheinehen usw. unterbunden werden können. denn wer nix zu verbergen hat braucht kontrollen nicht zu fürchten. auch für nachweislich zu erbringende landessprachenkenntnisse, nach der einreise zb innerhalb drei jahren oder so.
ich glaub auch nicht daß solche rechtsprechungen vom "volk" gewollt sind. die meisten wissen gar nicht was das für einschnitte bringt, weil sie damit nicht befasst sind, und die die laut schreien (gegen ausländer) werden halt gehört.
ich würd mir wünschen daß die breite masse sich einmal ein bischen dafür interessiert und auch schaut was die politiker wirklich anstellen (jetzt nicht nur auf binationale ehen bezogen).

bei uns sind ja ein paar verfassungsgerichtshof-beschwerden im laufen, ich hoffe daß das was bringt. da kommts dann auch drauf an welcher senat das bearbeitet. manchmal bringen die schon ganz gute urteile, bei anderen greift man sich wieder an den kopf.
lg
ldj

14.05.2008 16.19 | joflo |
+++++++ch glaub auch nicht daß solche rechtsprechungen vom "volk" gewollt sind. die meisten wissen gar nicht was das für einschnitte bringt, weil sie damit nicht befasst sind,+++++++++++++++++++++++++++++++

Nein, genau, die Wissen es nicht! Kann man ja gut u.a. an den Kommentaren zu o.g. Artikel sehen: die breite Masse bezieht diese gesetzlichen Neuregelungen nur auf "Türken" und übersieht dabei, das eben nicht "nur" die Türken, sondern eigentlich (außer die schon genannten Ausnahmen) ALLE Nationalitäten davon betroffen sind.

Und was viele auch vergessen (wurde hier ja schon genannt): wieviele Länder gibt es, die eine unglaublich hohe Analphabetenquote haben oder/und eine andere Schrift? Und diese Leute sollen in der Lage sein Deutsch zu Lernen (die lernen es vielleicht höchstens im täglichen REALEN Gespräch -learning by doing eben-, aber bestimmt nicht an irgendeinem Institut)?

+++++++es bedeutet doch, dass ich als Deutsche mir eben nicht jeden Partner aussuchen kann, den ich möchte, ich habe nicht das Recht mit jemanden zusammen in Deutschland zu leben, weil dieser kein Deutsch kann?+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

So siehts wohl aus. Aber was hindert Dich dann dran (nach Politikers Vorstellung) im Heimatland Deines Ehepartners zu Leben? (wenn man realistisch ist, wohl deswegen, weil man nicht weiß, wie man seinen Lebensunterhalt dort verdienen soll und es im Zweifelsfalle keine Sozialhilfe gibt - womit wir wieder bei dem Punkt wären, das es eben für den Ehepartner in D auch nicht einfacher ist den Lebensunterhalt zu Bestreiten -aber es gibt ja dann ggf. Sozialhilfe..................... Und DAS und nur DAS will unsere Regierung eben nicht! Hochqualifizierte gerne Willkommen.)

Viele Grüße
joflo (der diese neuen Regelungen "Menschenverachtend" findet)

15.05.2008 16.33 | adauwa |
Heute habe ich von einem Fall gehoert, der alles obige in Frage stellt und den Verdacht aufdraengt, dass in diesem Fall wirklich die "Inlaender" diskriminiert werden und die Familienzusammenfuehrung mehr oder weniger vom Wohlwollen des Beamten bei der Auslaenderbehoerde abhaengt.

Die Familie eines Nigerianers, der hier aus einer frueheren Ehe einen
unbefristeten Aufenthalt hat, hat sich in Nigeria auf verschlungenen Wegen ein 3monatiges Schengen Visum fuer einmalige Einreise nach Italien besorgt. Sind dann sofort mit dem Bus hierher weitergereist und bekamen unverzueglich eine einjaehrige Aufenthaltsgenehmigung. Es wurde weder eine Ueberpruefung der Eheschliessung, der Vaterschaft (zwei der Kinder wurden waehrend der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschiedenen ersten Ehe des Vaters geboren)gemacht.Die Einreise erfolgte mit dem "falschen" Touristenvisum, i.e. nicht zum Zweck der Antragsstellung. Es gibt keinerlei Deutschkenntnisse, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert - der Vater ist im Moment arbeitslos -von ausreichendem Wohnraum ganz zu schweigen. Die Politiker verkuenden doch vollmundig, dass sie keine Einwanderung in die Sozialsysteme wollen, das ist aber doch in diesem Fall eklatant.Da die ARGE in diesem Fall fuer 3 Monate nicht zahlt, wurde die Familie direkt ans Sozialamt verwiesen.
Wenn man sich die Geschichten der deutschen Antragsteller und ihren vielfaeltigen Schwierigkeiten bei der Familienzusammenfuehrung durchliest, so erscheint das eine sehr seltsame Entscheidung. Waehrend ich es dieser Familie ja goennen mag, dass sie so einen Weg gefunden haben, widerspricht es doch dem Gerechtigkeitssinn. Es soll niemand sagen, das koenne nicht sein, ich habe die Paesse gesehen.

15.05.2008 20.15 | ngozi | RE: Ehegattennachzug (taz-Artikel)
Original von zariakoto
Also, ich finde die Regelung grundsätzlich nicht schlecht, allerdings frage ich mich warum z.B. Amerikaner, Japaner und Australier ausgenommen von der Regelung sind. Sind die etwa die geborene "Fremdsprachen-Lerner" (ich denke eher nicht) oder wie? Finde ich schon merkwürdig.

Greetz, Zaria


Weil die Nationalitäten das Geld ins Land bringen.Sie sind herzlich willkommen, :wink:

19.05.2008 15.00 | Mango |
Hallo adauwa,

so richtig einen Reim machen, kann ich mir auf diese Geschichte nicht. Am "plausibelsten" erschiene sie mir noch, wenn der Mann hier sein Aufenthaltsrecht als Asylberechtigter oder Flüchtling hätte. Denn bei denen werden an den Familiennachzug die geringsten Anforderungen gestellt. Ansonsten ist es beim Familiennachzug zu Deutschen und zu Ausländern durchaus möglich, solche Ausnahmen zu machen, aber die Erfahrung lehrt ja, dass dieses nur extrem restriktiv gehandhabt wird. Besonders seltsam ist, dass Eheschließung und Geburtsurkunden nicht überprüft worden sein sollen. Dann auch noch den Visumsverstoß, ungesicherten Lebensunterhalt und nicht ausreichende Wohnverhältnisse "heilen" zu wollen (heißt juristisch so) mutet mehr als seltsam an.

Vielleicht mehr ein Fall für den Wirkungskreis von Transparency International, Deutsche Sektion?

Ratlose Grüße

Mango

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